Kriegsgewinnsteuern

Kriegsgewinnsteuern
Kriegsgewinnsteuern,
 
Steuern, die die besonderen Gewinne abschöpfen sollen, die in Kriegszeiten (v. a. durch öffentliche Rüstungsaufträge) entstehen. Bezüglich der Abgrenzung des Kriegsgewinns wurde in der Steuerpraxis bei Kriegsgewinnsteuern meist auf eine Berechnung auf der Basis des durchschnittlichen Gewinns der Vorkriegszeit zurückgegriffen. Das Deutsche Reich erhob im Ersten Weltkrieg neben Vermögenszuwachssteuern 1916-19 wiederholt Mehreinkommen- beziehungsweise Mehrgewinnsteuern mit Grenzsteuersätzen von bis zu 80 %. Im Zweiten Weltkrieg wurde 1939 eine »Gewinnabführung« für den Mehrgewinn von Kapitalgesellschaften eingeführt, während es für natürliche Personen nur zu einer allgemeinen Erhöhung der Lohn- und Einkommensteuer um 50 % kam. Während des Koreakrieges 1951-53 erhoben die USA eine Übergewinnsteuer.

Universal-Lexikon. 2012.

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